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Webinar E-Rechnung

vom 01.11.2024 mit Bernhard Deeken und Wilhelm Gruslak

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Webinar Inhalt

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Am 1. November 2024 fand ein umfassendes Webinar zum Thema E-Rechnung statt, organisiert von Bernhard Deeken von Deeken.Technology GmbH und Wilhelm Gruslak von der Steuerberatungssozietät Degen und Partner. Das Webinar bot tiefgehende Informationen zu den bevorstehenden Änderungen und deren weitreichenden Auswirkungen.

Bernhard Deeken eröffnete das Webinar und begrüßte die zahlreichen Teilnehmer. Er erklärte, dass das Webinar aufgezeichnet wird und die Teilnehmer im Anschluss einen Link zur Aufzeichnung erhalten. Fragen konnten unkompliziert über den Chat gestellt werden, was die Interaktivität und den Austausch förderte.

Wilhelm Gruslak führte in die gesetzlichen Grundlagen der E-Rechnung ein. Mit dem Wachstumschancengesetz werden ab dem 1. Januar 2025 neue Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen eingeführt. Die obligatorische Verwendung einer elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern (B2B) wird eingeführt. Ausgenommen sind Rechnungen über steuerfreie Leistungen sowie Kleinbeträge bis 250€ und Fahrausweise. Ein elektronisches Meldesystem soll die Daten der E-Rechnung erfassen und weiterverarbeiten. Die Umsetzung des Meldesystems ist bis 2028 geplant, könnte sich jedoch bis 2032 verzögern.

Bernhard Deeken erläuterte die technischen Aspekte der E-Rechnung. Die E-Rechnung muss den Normen DIN EN 16931 entsprechen, wie z.B. das ZUGFeRD-Format und die XRechnung. Eine E-Rechnung kann nicht einfach eine PDF sein; sie muss ein strukturiertes Datenformat enthalten, das automatisiert verarbeitet werden kann. Deeken zeigte Beispiele für verschiedene PDF-Formate und erklärte die Unterschiede zwischen einer Standard-PDF und einer ZUGFeRD-Rechnung.

Die Einführung der E-Rechnung erfolgt in drei Phasen:

  1. Phase (1. Januar 2025 - 31. Dezember 2026): Unternehmen können E-Rechnungen versenden, müssen aber den Empfang von E-Rechnungen sicherstellen.
  2. Phase (1. Januar 2027 - 31. Dezember 2027): Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000€ dürfen nur noch elektronische Rechnungen versenden.
  3. Phase (ab 1. Januar 2028): Alle Unternehmen im B2B-Bereich müssen elektronische Rechnungen versenden.

Deeken betonte die Vorteile der E-Rechnung, wie die verbesserte Automatisierung und die Reduzierung von Fehlern. Er empfahl, eine eigene E-Mail-Adresse für den Empfang von E-Rechnungen einzurichten und die Lieferanten entsprechend zu informieren. Für die Übermittlung an die Steuerkanzlei sollte die DATEV-Plattform genutzt werden.

Zum Abschluss des Webinars beantworteten Bernhard Deeken und Wilhelm Gruslak Fragen der Teilnehmer und gaben weitere praktische Tipps zur Umsetzung der neuen Regelungen.