OM-Medien berichtet: NIS-2 wird zur Pflicht für deutsche Unternehmen – So bereiten Sie sich vor
Am 14. Januar 2025 hat OM-Medien einen ausführlichen Artikel über die bevorstehenden Änderungen durch die NIS-2-Richtlinie veröffentlicht. In diesem Beitrag möchten wir die wichtigsten Informationen zusammenfassen und Ihnen zeigen, wie Ihr Unternehmen sich optimal auf die neuen gesetzlichen Anforderungen vorbereiten kann.
NIS-2: Eine neue Ära der Cybersicherheit für deutsche Unternehmen
In der heutigen digitalisierten Welt ist die Sicherheit von IT-Infrastrukturen entscheidend für den Erfolg von Unternehmen. Bernhard Deeken, IT-Spezialist bei OM-Medien, warnt vor einer zunehmenden Sorglosigkeit in Sachen Cybersicherheit: Mit der Einführung von NIS-2 wird der Nachweis von Cybersicherheitsmaßnahmen für zahlreiche Unternehmen in Deutschland bis spätestens Sommer 2025 gesetzlich vorgeschrieben.
Was ist NIS-2?
Die „Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit“ (NIS) wurde bereits 2016 eingeführt, um die Cybersicherheit in kritischen Infrastrukturen zu stärken. NIS-2 erweitert diesen Rahmen erheblich und bringt folgende Neuerungen mit sich:
- Erweiterter Anwendungsbereich: Rund 30.000 Unternehmen in Deutschland, einschließlich kleiner und mittlerer Betriebe (KMU), müssen nun strengere Cybersicherheitsmaßnahmen einhalten.
- Strengere Meldepflichten: Cyberangriffe müssen innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden.
- Verpflichtendes Risikomanagement: Unternehmen müssen umfassende Risikomanagement-Systeme implementieren.
- Haftung der Geschäftsführung: Führungskräfte sind verpflichtet, regelmäßige Sicherheitsschulungen zu absolvieren und können bei Vernachlässigung der Sicherheitsmaßnahmen haftbar gemacht werden.
Warum NIS-2 für Ihr Unternehmen wichtig ist
Laut Bernhard Deeken von OM-Medien betrifft NIS-2 nicht nur große Konzerne, sondern auch viele mittelständische Unternehmen. Die neue Richtlinie zwingt Unternehmen dazu, ihre gesamte Lieferkette zu überprüfen und sicherzustellen, dass auch deren Lieferanten und Dienstleister die erforderlichen Sicherheitsstandards einhalten. Andernfalls drohen Auftragsverluste und rechtliche Konsequenzen.
Schritte zur Vorbereitung auf NIS-2
Um den Anforderungen von NIS-2 gerecht zu werden, sollten Unternehmen folgende Schritte unternehmen:
- Durchführung einer NIS-2-Betroffenheitsprüfung: Nutzen Sie Tools wie die kostenlose „NIS-2-Betroffenheitsprüfung“ vom BSI, um den aktuellen Stand Ihrer IT-Sicherheit zu bewerten.
- Implementierung eines Risikomanagement-Systems: Entwickeln Sie ein systematisches Risikomanagement, das potenzielle Bedrohungen identifiziert und Gegenmaßnahmen definiert.
- Schulung der Geschäftsführung und Mitarbeiter: Stellen Sie sicher, dass alle relevanten Personen über die neuen Sicherheitsanforderungen informiert und entsprechend geschult sind.
- Aufbau eines Notfallplans: Erstellen Sie Notfallpläne, um im Falle eines Cyberangriffs schnell und effektiv reagieren zu können.
Unterstützung durch Deeken.Technology GmbH
Deeken.Technology GmbH bietet umfassende Unterstützung bei der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie. Unsere Experten helfen Ihnen dabei, die notwendigen Maßnahmen zu identifizieren und erfolgreich umzusetzen. Nutzen Sie unsere Erfahrung und Expertise, um Ihr Unternehmen bestmöglich gegen Cyberangriffe zu schützen und den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Fazit: Jetzt handeln, um geschützt zu sein
Die Einführung von NIS-2 stellt eine bedeutende Veränderung in der deutschen Cybersicherheitslandschaft dar. Unternehmen, die proaktiv handeln und ihre Sicherheitsmaßnahmen rechtzeitig anpassen, können nicht nur Bußgelder vermeiden, sondern auch das Vertrauen ihrer Kunden und Geschäftspartner stärken. Lassen Sie sich von Deeken.Technology GmbH beraten und machen Sie Ihr Unternehmen fit für die Zukunft der Cybersicherheit.
Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über die Anforderungen von NIS-2 und unsere maßgeschneiderten Lösungen zu erfahren.
Dieser Beitrag basiert auf dem Artikel von OM-Medien vom 14. Januar 2025 und den aktuellen Entwürfen des NIS2UmsuCG. Rechtliche Vorgaben können sich bis zum Inkrafttreten noch ändern.
17.01.2025 09:00:00
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