Es ist so weit: Ab dem 1. Januar 2025 schlägt die Uhr für eine der größten Umstellungen im deutschen Geschäftsverkehr seit Jahren. Ab diesem Stichtag müssen ausnahmslos alle Unternehmen, die im B2B-Bereich tätig sind, elektronische Rechnungen empfangen können.
Doch Vorsicht, hier lauert ein häufiges Missverständnis. Mit "E-Rechnung" ist keineswegs das altbekannte PDF gemeint, das man per E-Mail verschickt. Es geht um viel mehr: um strukturierte, maschinenlesbare Daten, die eine vollautomatische Weiterverarbeitung in Ihren Systemen ermöglichen.
Der Countdown zur digitalen Rechnung läuft
Die E-Rechnungspflicht ist mehr als nur eine neue bürokratische Hürde – sie ist ein echter Weckruf für die Digitalisierung in deutschen Unternehmen. Um den Unterschied greifbar zu machen, stellen Sie sich Folgendes vor: Eine PDF-Rechnung ist wie ein Foto von einem handgeschriebenen Zettel. Sie können es lesen, aber Ihre Buchhaltungssoftware muss mühsam die Zahlen und Daten entziffern, was oft zu Fehlern oder manueller Tipparbeit führt.
Eine echte E-Rechnung nach der neuen Norm ist dagegen wie eine perfekt ausgefüllte Excel-Tabelle. Jede Information, vom Rechnungsbetrag über die Steuernummer bis zum Lieferdatum, steht an einem exakt definierten Platz. Ihr System kann diese Daten sofort, ohne Umwege und absolut fehlerfrei auslesen. Das ist der entscheidende Sprung nach vorn.
Was steckt hinter der gesetzlichen Pflicht?
Die ganze Sache basiert auf dem Wachstumschancengesetz. Dieses verpflichtet Unternehmen, Rechnungen in einem ganz bestimmten, strukturierten Format zu empfangen und zu verarbeiten, das der europäischen Norm EN 16931 entspricht. Das Ziel ist klar: Prozesse sollen in ganz Deutschland vereinheitlicht, Fehlerquellen beseitigt und die Effizienz im Geschäftsalltag spürbar gesteigert werden. Wenn Sie tiefer in die rechtlichen Details eintauchen möchten, bieten die Informationen des Bundesinnenministeriums eine gute Grundlage.
Um Ihnen den Einstieg zu erleichtern, haben wir die wichtigsten Punkte der neuen Regelung in einer übersichtlichen Tabelle zusammengefasst.
Die E-Rechnungspflicht 2025 auf einen Blick
Hier finden Sie die zentralen Fakten zur neuen gesetzlichen Regelung, die für alle B2B-Unternehmen in Deutschland relevant sind.
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Gültig ab | 1. Januar 2025 |
| Betroffene | Alle in Deutschland ansässigen Unternehmen im B2B-Geschäftsverkehr |
| Kernpflicht | Fähigkeit zum Empfang von E-Rechnungen im strukturierten Format |
| Ziel | Automatisierung, Effizienzsteigerung und Betrugsprävention |
| Formatvorgabe | Muss der europäischen Norm EN 16931 entsprechen (z. B. XRechnung, ZUGFeRD) |
Diese Tabelle zeigt: Es gibt keinen Weg daran vorbei. Die Umstellung betrifft wirklich jeden – vom kleinen Handwerksbetrieb bis zum Großkonzern.
Die E-Rechnungspflicht 2025 ist keine bloße Formsache, sondern ein fundamentaler Wandel in der Art, wie Unternehmen Rechnungen austauschen. Die Fähigkeit, diese neuen Formate zu empfangen, wird ab 2025 zur Grundvoraussetzung für reibungslose Geschäftsprozesse.
Dieser Leitfaden ist Ihr Kompass für die kommenden Monate. Wir geben Ihnen einen klaren Überblick über die gesetzlichen Anforderungen, die wichtigsten Fristen und die praktischen Schritte, die Sie jetzt einleiten müssen, um für die Zukunft bestens gerüstet zu sein.
Wer von der neuen Regelung genau betroffen ist
Die E-Rechnungspflicht 2025 steht vor der Tür und viele fragen sich: Wen betrifft das jetzt eigentlich genau und ab wann wird es ernst? Die Antwort ist im Grunde ganz einfach: Wenn Sie ein in Deutschland ansässiges Unternehmen führen und Geschäfte mit anderen Unternehmen machen – also im B2B-Bereich tätig sind –, dann sind Sie dabei.
Denken Sie an Ihren ganz normalen Geschäftsalltag. Sie bekommen eine Warenlieferung vom Großhändler, ein IT-Dienstleister wartet Ihre Systeme oder Sie beziehen Material von einem Hersteller. All diese alltäglichen Vorgänge zwischen Firmen fallen künftig unter die neue Pflicht. Konkret bedeutet das: Ab dem 1. Januar 2025 müssen Sie in der Lage sein, Rechnungen für solche B2B-Leistungen in einem strukturierten elektronischen Format zu empfangen.
Die folgende Infografik zeigt Ihnen den Fahrplan von der gesetzlichen Beschlussfassung bis zum offiziellen Start der E-Rechnungspflicht.

Wie Sie sehen, ist der Prozess bereits in vollem Gange und der Stichtag rückt unaufhaltsam näher. Höchste Zeit also, sich die Details einmal genauer anzusehen.
Die wichtigen ausnahmen verstehen
Wo es eine Regel gibt, gibt es meist auch Ausnahmen. Das ist bei der E-Rechnungspflicht nicht anders. Es ist gut, diese Sonderfälle zu kennen, denn sie helfen Ihnen dabei, Ihre Umstellung richtig zu priorisieren.
- Kleinbetragsrechnungen: Bei Rechnungen mit einem Bruttobetrag von bis zu 250 Euro sind Sie nicht gezwungen, eine E-Rechnung auszustellen.
- Fahrscheine: Tickets für Bus und Bahn sind ebenfalls von der Pflicht ausgenommen.
- Bestimmte steuerfreie Leistungen: Einige umsatzsteuerfreie Leistungen, wie sie etwa bei ärztlichen Heilbehandlungen anfallen, erfordern ebenfalls keine E-Rechnung.
Aber Vorsicht: Diese Ausnahmen entbinden Sie nicht von der grundsätzlichen Pflicht, E-Rechnungen empfangen zu können. Wenn Ihr Lieferant sich entscheidet, Ihnen für eine Lieferung im Wert von 100 Euro eine E-Rechnung zu schicken, müssen Sie diese auch verarbeiten können.
Übergangsfristen als chance nutzen
Der Gesetzgeber hat eine stufenweise Einführung vorgesehen, um den Unternehmen den Übergang etwas leichter zu machen. Diese Fristen beziehen sich aber hauptsächlich auf den Versand von Rechnungen und sollten auf keinen Fall als Einladung zum Abwarten verstanden werden. Die Pflicht zum Empfang ab 2025 bleibt davon komplett unberührt.
Die Übergangsregelungen verschaffen vor allem kleinen und mittleren Betrieben eine wichtige Atempause. Um Ihnen einen klaren Überblick zu geben, haben wir die wichtigsten Meilensteine in einer Tabelle zusammengefasst.
Ihr Zeitplan für die Umstellung zur E-Rechnung
Eine detaillierte Übersicht über die schrittweise Einführung der E-Rechnungspflicht und die geltenden Fristen für Unternehmen.
| Zeitraum | Regelung für den Rechnungsversand | Regelung für den Rechnungsempfang |
|---|---|---|
| Ab 01.01.2025 | Übergangsfristen gelten, Papierrechnungen und einfache PDFs (mit Zustimmung) sind weiterhin möglich. | Pflicht für alle Unternehmen, E-Rechnungen im strukturierten Format zu empfangen und zu verarbeiten. |
| Bis 31.12.2026 | Unternehmen mit < 800.000 € Vorjahresumsatz dürfen weiterhin Papier- und PDF-Rechnungen versenden. | Empfangspflicht besteht unverändert. |
| Bis 31.12.2027 | Alle Unternehmen dürfen weiterhin Papier- und PDF-Rechnungen (mit Zustimmung) versenden. | Empfangspflicht besteht unverändert. |
| Ab 01.01.2028 | Ende der Übergangsfristen: Alle B2B-Rechnungen müssen als strukturierte E-Rechnungen (nach Norm EN 16931) ausgestellt werden. | Empfangspflicht besteht unverändert. |
Diese gestaffelten Fristen geben Ihnen die nötige Zeit, Ihre internen Abläufe anzupassen, die passende Software zu finden und Ihr Team zu schulen. Warten Sie damit nicht bis auf den letzten Drücker. Sehen Sie diese Phase lieber als Chance, sich aktiv und ohne Druck vorzubereiten.
XRechnung und ZUGFeRD: Was steckt wirklich dahinter?

Die ganzen Fachbegriffe rund um die E-Rechnung Pflicht 2025 können einen schon mal ins Schwitzen bringen. Aber keine Sorge, hinter den beiden wichtigsten Formaten, XRechnung und ZUGFeRD, steckt kein Hexenwerk. Im Grunde genommen sind es einfach zwei unterschiedliche Wege, um dasselbe Ziel zu erreichen: Rechnungsdaten so aufzubereiten, dass sie von Software automatisch ausgelesen und verarbeitet werden können.
Beide Formate halten sich dabei an die europäische Norm EN 16931, sind also standardisiert und sicher. Der Unterschied liegt, vereinfacht gesagt, in der „Verpackung“ der Daten.
ZUGFeRD: Der clevere Hybrid aus zwei Welten
Stellen Sie sich ZUGFeRD wie eine Art „intelligentes PDF“ vor. Auf den ersten Blick sieht es aus wie eine ganz normale Rechnung, die Sie am Bildschirm öffnen und lesen oder auch ausdrucken können. Der Clou steckt aber im Inneren: In dieser PDF-Datei ist eine strukturierte Datendatei (eine XML-Datei) quasi unsichtbar eingebettet.
Diese Datei enthält alle Rechnungsdaten – von der Rechnungsnummer über die einzelnen Positionen bis zum Gesamtbetrag – in einem sauber geordneten Format. Ihre Buchhaltungssoftware kann diesen Datensatz direkt „absaugen“ und verarbeiten, während Ihre Kollegen weiterhin das gewohnte PDF vor Augen haben.
ZUGFeRD kurz & knapp: Sie bekommen das Beste aus beiden Welten. Ein für Menschen lesbares PDF und eine für Maschinen lesbare XML-Datei in einem. Das macht den Umstieg auf die digitale Rechnung deutlich sanfter.
Dieses hybride Format ist perfekt für alle, die schrittweise in die automatisierte Rechnungsbearbeitung einsteigen möchten. Man behält die visuelle Kontrolle und nutzt gleichzeitig schon die Effizienzvorteile der digitalen Verarbeitung.
XRechnung: Der Spezialist für pure Daten
Die XRechnung ist da radikaler und verfolgt einen reinen Datenansatz. Hier gibt es kein schickes PDF-Layout für das menschliche Auge. Eine XRechnung ist nichts anderes als eine reine XML-Datei – also strukturierter Text, der ausschließlich für die Kommunikation zwischen Maschinen gedacht ist.
Man könnte sie sich als einen digitalen Datencontainer vorstellen, der direkt von Ihrem System in das System des Empfängers geschickt und dort ohne jegliches manuelles Zutun verarbeitet wird. Das Ziel ist eine 100 % automatisierte Verarbeitungskette. Gerade im öffentlichen Sektor oder bei Unternehmen mit Tausenden von Rechnungen pro Monat ist das der Goldstandard für Effizienz.
Zur leichteren Orientierung hier ein kleiner Vergleich:
- ZUGFeRD:
- Ideal für: Unternehmen, die Flexibilität wollen und sowohl für den Menschen als auch für die Maschine eine lesbare Version benötigen.
- Größter Vorteil: Der gewohnte Umgang mit einem PDF bleibt erhalten, was den Übergang erleichtert.
- XRechnung:
- Ideal für: Vollautomatisierte Buchhaltungsprozesse und den Austausch sehr großer Rechnungsvolumen.
- Größter Vorteil: Maximale Effizienz und eine extrem niedrige Fehlerquote, da keine manuelle Eingabe mehr nötig ist.
Egal, für welches Format Sie sich entscheiden, die sichere und korrekte Handhabung ist das A und O. Mehr zu den rechtlichen Aspekten erfahren Sie in unserem Beitrag über die rechtsgültige digitale Signatur. Letztendlich hängt die Wahl zwischen ZUGFeRD und XRechnung stark von Ihren internen Abläufen und den technischen Möglichkeiten Ihrer Geschäftspartner ab.
Wie Sie Ihr Unternehmen jetzt praktisch vorbereiten

Die Theorie ist das eine, die Praxis das andere. Jetzt geht es ans Eingemachte. Denn die Umstellung auf die E-Rechnungspflicht 2025 ist viel mehr als nur ein IT-Projekt – es ist ein strategischer Wandel, der Ihr ganzes Unternehmen betrifft. Der Erfolg steht und fällt mit einer guten Vorbereitung, die weit über die Installation einer neuen Software hinausgeht.
Der allererste und wichtigste Schritt? Eine ehrliche Bestandsaufnahme. Schauen Sie sich Ihre aktuellen Prozesse ganz genau an: Wie kommen Rechnungen heute in Ihr Haus und wie verlassen sie es wieder? Haben Sie bereits eine Buchhaltungssoftware im Einsatz und – ganz entscheidend – ist diese fit für die neuen, strukturierten Formate?
Diese Analyse ist das Fundament für alles, was folgt. Sie zeigt Ihnen schonungslos, wo die größten Baustellen lauern, aber auch, wo Sie vielleicht schon besser aufgestellt sind, als Sie dachten.
Den richtigen Lösungsweg finden
Sobald Sie wissen, wo die Reise startet, können Sie den passenden Weg für die technische Umsetzung einschlagen. Zum Glück gibt es hier keinen Königsweg, sondern verschiedene Ansätze, die sich an die Größe und die individuellen Bedürfnisse Ihres Unternehmens anpassen lassen.
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Update der bestehenden Software: Viele moderne Buchhaltungsprogramme haben bereits passende Module für E-Rechnungen an Bord. Oft reicht schon ein Anruf bei Ihrem Softwareanbieter, um ein Update oder eine Erweiterung freizuschalten. Das ist meist der schnellste und günstigste Weg.
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Spezialisierte E-Rechnungs-Tools: Am Markt gibt es eine ganze Reihe von Anbietern, die sich voll und ganz auf die Umwandlung und den Austausch von Rechnungsdaten fokussiert haben. Solche Tools agieren quasi als „Übersetzer“ zwischen den Systemen – ideal, wenn Sie mit vielen Geschäftspartnern und deren unterschiedlichen Formaten jonglieren müssen.
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Externe Dienstleister (Provider): Sie können den gesamten Prozess auch an einen externen Dienstleister auslagern. Dieser fängt die Rechnungen für Sie ab, prüft sie und stellt die Daten sauber aufbereitet für Ihre Buchhaltung bereit. Das minimiert den internen Aufwand, ist aber in der Regel mit laufenden Kosten verbunden.
Die Zeit drängt, das zeigen aktuelle Zahlen deutlich. Eine repräsentative Bitkom-Studie von Dezember 2024 enthüllt: Zum Start der E-Rechnungspflicht können nur etwa 45 Prozent der Unternehmen ab 20 Mitarbeitern überhaupt E-Rechnungen empfangen. Gleichzeitig fühlen sich erschreckende 84 Prozent der Entscheider im Mittelstand nicht ausreichend vorbereitet. Mehr Details dazu finden Sie direkt in der Presseinformation von Bitkom.
Diese Zahlen sind ein Weckruf. Sie zeigen, vor welcher gewaltigen Aufgabe viele Betriebe stehen und warum es so wichtig ist, genau jetzt die Ärmel hochzukrempeln.
Mehr als nur Technik: die weichen Faktoren
Eine erfolgreiche Umstellung ist eben keine reine IT-Aufgabe. Mindestens genauso wichtig sind die organisatorischen und menschlichen Aspekte im Hintergrund. Ein entscheidender Erfolgsfaktor ist hier die sorgfältige Planung und Steuerung des Wandels. Ein professionelles IT-Service-Consulting kann hier wertvolle, externe Impulse geben und den Prozess begleiten.
Behalten Sie unbedingt diese Punkte im Blick:
- Mitarbeiter schulen: Ihre Teams in Buchhaltung und Verwaltung müssen die neuen Abläufe nicht nur kennen, sondern auch verstehen. Planen Sie gezielte Schulungen, damit jeder genau weiß, wie E-Rechnungen empfangen, geprüft und archiviert werden müssen.
- Kommunikation mit Partnern: Sprechen Sie proaktiv mit Ihren wichtigsten Lieferanten und Kunden. Klären Sie frühzeitig, welche Formate diese senden oder empfangen können und stimmen Sie die Prozesse aufeinander ab. Das erspart später viel Kopfzerbrechen.
- Prozesse anpassen: Die Digitalisierung krempelt Arbeitsabläufe um. Definieren Sie neue Zuständigkeiten und Freigabewege. Wer gibt zum Beispiel eine digitale Rechnung frei, wenn der klassische Post-Stempel fehlt?
Ein gut eingespieltes Team und glasklare Kommunikationswege sind der Schlüssel, um die echten Vorteile der E-Rechnung voll auszuschöpfen und Pannen von Anfang an zu vermeiden.
Was passiert, wenn man die E-Rechnungspflicht ignoriert?
Die Umstellung auf die E-Rechnung ist weit mehr als eine freundliche Empfehlung – es ist eine klare gesetzliche Vorgabe. Wer die E-Rechnung Pflicht 2025 auf die leichte Schulter nimmt, riskiert empfindliche Konsequenzen, die schnell richtig teuer werden können und weit über ein einfaches Bußgeld hinausgehen.
Das wohl größte und direkteste Risiko ist der Verlust des Vorsteuerabzugs. Klingt technisch, bedeutet aber bares Geld. Wenn eine Rechnung bei Ihnen eingeht, die nicht dem neuen, strukturierten Format entspricht, kann das Finanzamt sagen: „Sorry, diese Vorsteuer erkennen wir nicht an.“ Das Resultat? Sie bleiben auf der gezahlten Umsatzsteuer sitzen – ein direkter finanzieller Verlust für Ihr Unternehmen.
Störungen im Geschäftsbetrieb, die richtig wehtun
Abseits der reinen Steuerfragen droht Sand im Getriebe Ihres Alltagsgeschäfts. Malen wir uns das mal aus: Ihre Lieferanten senden Ihnen ab 2025 nur noch E-Rechnungen, aber Ihre Systeme können damit nichts anfangen. Die Rechnungen bleiben unbearbeitet liegen. Es folgen Mahnungen und im schlimmsten Fall stellt Ihr Lieferant die Zusammenarbeit ein.
In die andere Richtung wird es genauso brenzlig. Spätestens ab 2028, wenn Ihre Kunden nur noch normkonforme E-Rechnungen annehmen dürfen, wird es kritisch. Wenn Ihre Buchhaltung dann immer noch einfache PDFs verschickt, werden diese Rechnungen schlichtweg nicht bezahlt. Solche Zahlungsverzögerungen können die Liquidität Ihres Unternehmens ernsthaft gefährden.
Die Nichteinhaltung der E-Rechnungspflicht ab 2025 kann erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Nachteile mit sich bringen. Neben Sanktionen wie dem Verlust des Vorsteuerabzugs können sich Zahlungsprozesse erheblich verzögern. Erfahren Sie mehr über die Konsequenzen bei fehlender Umstellung auf gotomaxx.com.
Die wirtschaftlichen Risiken sind also alles andere als trivial und treffen Ihr Unternehmen im Kern.
Langfristig den Anschluss verlieren
Wer sich der Digitalisierung verschließt, wird über kurz oder lang abgehängt. So einfach ist das. Unternehmen, die ihre Rechnungsprozesse schon jetzt automatisieren, sind schlichtweg schneller, arbeiten günstiger und machen deutlich weniger Fehler. Während Sie noch dabei sind, Rechnungsdaten mühsam von Hand abzutippen, läuft bei der Konkurrenz der gesamte Prozess schon vollautomatisch im Hintergrund.
Dieser Effizienzvorsprung ist ein knallharter Wettbewerbsvorteil. Die Pflicht zu ignorieren, führt also nicht nur zu direkten finanziellen Strafen, sondern lässt Sie schleichend Ihre Position am Markt verlieren.
Um diese Risiken von vornherein auszuschließen, müssen Sie nicht nur Ihre Prozesse anpassen, sondern auch die IT dahinter auf sichere Beine stellen. Eine durchdachte Strategie für Backup und Recovery ist dabei ein unverzichtbarer Baustein. Nur so stellen Sie sicher, dass Ihre neuen, wertvollen digitalen Rechnungsdaten jederzeit verfügbar und geschützt sind. Es geht darum, jetzt vorausschauend zu handeln, anstatt später teuer auf Probleme reagieren zu müssen.
Ihre Fragen zur E-Rechnung – kurz und bündig beantwortet
Auch nach den ganzen Erklärungen schwirren einem oft noch ein paar konkrete Fragen im Kopf herum. Das ist ganz normal. Genau dafür ist dieser Abschnitt da: Wir haben die häufigsten Fragen aus unserer Praxis gesammelt und beantworten sie hier auf den Punkt, um die letzten Unklarheiten zur E-Rechnungspflicht ab 2025 aus dem Weg zu räumen.
Hier finden Sie die wichtigsten Infos in kompakter Form, damit Sie schnell wissen, woran Sie sind und die richtigen Entscheidungen für Ihr Unternehmen treffen können.
Was wird aus meinen alten PDF-Rechnungen?
Die gute alte PDF-Rechnung, die man einfach per Mail verschickt, hat im B2B-Bereich bald ausgedient. So wie wir sie kennen, erfüllt sie die neuen gesetzlichen Vorgaben nicht mehr. Spätestens nach dem 1. Januar 2028, wenn alle Übergangsfristen ausgelaufen sind, ist Schluss damit.
Stattdessen müssen strukturierte Formate her, allen voran XRechnung oder ZUGFeRD. Das Tolle an einer ZUGFeRD-Rechnung ist: Sie sieht für Sie weiterhin aus wie ein ganz normales PDF, trägt aber unsichtbar im Hintergrund die entscheidenden, maschinenlesbaren XML-Daten mit sich.
Gibt es Sonderregeln für Kleinunternehmer?
Nein, hier macht der Gesetzgeber keinen Unterschied. Die Pflicht, ab dem 1. Januar 2025 E-Rechnungen empfangen zu können, gilt für alle in Deutschland ansässigen Unternehmen – egal wie groß sie sind oder wie viel Umsatz sie machen. Das schließt also auch Kleinunternehmer, Freiberufler und Solo-Selbstständige im Geschäftskundenbereich mit ein.
Beim Versand gibt es zwar großzügigere Übergangsfristen, die sich am Umsatz des Vorjahres orientieren, aber beim Empfang sitzen alle im selben Boot. Eine kleine Ausnahme gibt es aber doch: Für Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro dürfen Sie weiterhin auf die gewohnten Formate zurückgreifen.
Ganz wichtig: Die Archivierung nicht vergessen! Auch für E-Rechnungen gilt die übliche Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren. Der entscheidende Punkt ist aber: Sie müssen im Originalformat archiviert werden, also als strukturierter Datensatz. Die Rechnung einfach auszudrucken und abzuheften oder nur als Bild-PDF zu speichern, reicht nicht aus und kann bei der nächsten Betriebsprüfung teuer werden.
Okay, und was sollte ich jetzt konkret tun?
Keine Panik, aber schieben Sie das Thema nicht auf die lange Bank. Um sicherzugehen, dass Sie rechtzeitig startklar sind, empfehlen wir, die folgenden Punkte bald anzugehen. Sehen Sie es als kleine Checkliste:
- Software-Check: Rufen Sie den Anbieter Ihrer Buchhaltungssoftware an. Fragen Sie klipp und klar: „Unterstützt Ihre Lösung XRechnung und ZUGFeRD?“
- Abläufe klären: Überlegen Sie sich, wie Sie eingehende E-Rechnungen prüfen, freigeben und am Ende sicher archivieren. Wer macht was?
- Partner ansprechen: Reden Sie mit Ihren wichtigsten Lieferanten. Fragen Sie nach, wann sie planen, auf E-Rechnungen umzustellen.
- Team mitnehmen: Sorgen Sie dafür, dass Ihre Buchhaltung und alle beteiligten Mitarbeiter wissen, was auf sie zukommt und wie die neuen Prozesse funktionieren.
Wenn Sie diese Punkte proaktiv angehen, wird der Übergang kein Stolperstein, sondern ein glatter Weg in eine effizientere Zukunft.
Sie fühlen sich bei der technischen oder organisatorischen Umstellung auf die E-Rechnung überfordert? Die Deeken.Technology GmbH steht Ihnen als zertifizierter IT-Partner zur Seite und begleitet Sie sicher in die digitale Zukunft. Melden Sie sich gern für eine unverbindliche Beratung unter https://deeken-group.com.

