Auch der digitale Nachlass sollte definiert sein!
Das Internet ist omnipräsent und aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken.
Mittlerweile findet das Leben vieler Menschen in der Regel im Internet statt. Die persönlichen und beruflichen Datenmengen und Informationen, die sie dabei auf den unterschiedlichen Onlinekanälen verteilen, sind erheblich. Umso bedeutsamer ist es deshalb, dass sie sich frühzeitig Gedanken darüber machen, was im Todesfall mit ihnen passieren soll. Mit einer gut durchdachten Nachlassregelung stellen künftige Erblasser sicher, dass einerseits Familie, Businesspartner oder Kollegen im Sterbefall den Zugang zu wichtige Konten und Informationen erhalten und andererseits sensible Daten und persönliche Informationen vor unerlaubtem Zugriff und Missbrauch geschützt sind.
Wer jetzt stirbt, ist längst nicht tot!
Egal ob soziale Netzwerke, E-Mails, Online-Banking-Konten, Smart-Home-Anwendungen oder Cloud-Services: Für etliche Personen findet das Leben, die Arbeit und die Kommunikation inzwischen in der Regel im Internet statt.
Zufolge der ARD/ZDF-Onlinestudie 2020 (https://www.ard-zdf-onlinestudie.de/files/2020/2020-10-12_Onlinestudie2020_Publikationscharts.pdf) nutzen in Deutschland derzeit 66,4 Millionen Menschen ab 14 Jahren das Internet. Hierbei verbringen sie, dem Global Digital Report 2021 (https://wearesocial.com/de/blog/2021/02/digital-2021-wie-digital-ist-deutschland) von We Are Social (https://wearesocial.com/de/) zufolge, im Schnitt 5 Stunden und 26 Minuten pro Tag im Internet. Zur gleichen Zeit hinterlassen sie Unmengen an privaten und dienstlichen Daten und Informationen auf den zahlreichen Onlinekanälen.
Dennoch machen sich nur die allerwenigsten Menschen zu Lebzeiten Gedanken darüber, was mit ihrem digitalen Erbe im Todesfall passieren soll.
Ärgerlicher noch: Etliche von ihnen wissen nicht einmal, dass sie über ihr digitales Erbe ebenso verfügen können, wie über ihren analogen Nachlass. Dies führt dazu, dass sie hierfür meistens keine Nachlassregelungen treffen.
Die Auswirkungen: Die Hinterlassenen müssen im Sterbefall, nicht nur den Verlust eines Menschen in ihrer Umgebung verkraften. Sie haben oftmals auch keine Gelegenheit auf entscheidende Zugänge und Daten zuzugreifen. Parallel müssen sie mitunter alle Kosten für laufende Verträge, Mitgliedschaften und Onlineprofile tragen, da alle Rechtsverhältnisse sowie Rechte und Pflichten mit dem Erbfall auf sie übergehen.
Vor diesem Background ist es vorteilhaft, dass zukünftige Erblasser sich frühzeitig mit ihrem digitalen Nachlass beschäftigen und eine durchdachte Nachlassplanung erstellen.
Das virtuelle Leben kennt kein Fälligkeitsdatum!
Die elektronischen Spuren, die ein Internetnutzer bei seinen Tätigkeiten im Internet hinterlässt, sind nicht nur unterschiedlich, sie überdauern auch seinen Tod und werden zu seinem digitalen Erbe.
Beim „digitalen Nachlass“ handelt es sich per Definition (https://www.sit.fraunhofer.de/fileadmin/dokumente/studien_und_technical_reports/DigitalerNachlass-Studie-Webversion.pdf?_=1594381988) des Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie (https://www.sit.fraunhofer.de) um die „Gesamtheit des digitalen Vermögens“. Dazu zählen nicht nur alle Rechte und Pflichten wie auch Rechtsverhältnisse, die mit der Benutzung von IT-Systemen verbunden sind, sondern auch alle Informationen die auf lokalen Datenträgern, im Internet, in Cloud-basierten Services sowie allen Online-Nutzerkonten und -Portalen gespeichert sind.
Zum digitalen Nachlass zählen demnach unter anderem:
- E-Mail-Konten,
- Online-Bankkonten und Online-Bezahldienste,
- Profile und Informationen in sozialen Netzwerken
- Messenger- und Cloud-Dienste,
- Konten bei Streamingdiensten,
- Konten in Onlineshops,
- elektronische Zahlungsarten,
- Urheberrechte und andere Rechte an Bildern, Blogs, Foreneinträgen,
- Abos für Online-Magazine,
- Inhalte in Musikdatenbanken und E-Books,
- Lizenzen und Nutzungsrechte für Software,
- Vertragsbeziehungen zu Online-Dienstanbietern
Ebenso gelten jegliche elektronische Daten wie Bilder, Filme oder Dokumente, die auf einem PC, mobilen Endgerät oder sonstigen Speichermedium gespeichert sind als digitale Erbmasse.
Ferner werden in einzelnen Fällen auch Eigentumsrechte an IT-Hardware zum digitalen Erbe gezählt. Die juristische Lage ist hier allerdings strittig, da unter anderem der materielle Wert der einzelnen IT-Hardware darüber entscheidet, ob diese unter die spezielle digitale Nachlassregelung fällt oder nicht.
Der Erbe ist Rechtsnachfolger!
Es gibt im deutschen Nachlassrecht bis dato keine ausdrückliche Regelung für den digitalen Nachlass.
Daher kann ein digitaler Nachlass mit vielen verschiedenartigen Rechtsgebieten in Kontakt kommen. Dazu gehören hauptsächlich das postmortale Persönlichkeitsrecht (http://www.jura-basic.de/aufruf.php?file=1&art=&find=Pers%F6nlichkeitsrecht), das Telemediengesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/tmg/inhalts_bersicht.html)
das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/inhalts_bersicht.html) sowie das Erbrecht (https://www.buergerliches-gesetzbuch.info/bgb/1922.html).
Grundsätzlich werden für den digitalen Nachlass aber dieselben Rechte und Pflichten des Erbrechts angewandt, wie für das analoge Erbe. Konkret bedeutet das, dass im Erbfall nach § 1922 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1922.html) sämtliche Rechtsverhältnise, Rechte und Pflichten im Sterbefall auf die Erben übergehen.
Von daher haften – und zahlen –die Erben nicht nur für laufende Verträge, Mitgliedschaften, Abos und Onlineprofile, ihnen steht nach einem aktuellen richtungsweisenden Grundsatzurteil (https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/2020119.html) des Bundesgerichtshofes (https://www.bundesgerichtshof.de/DE/Home/home_node.html) auch ein Recht auf Zugangsverschaffung, Herausgabe der Daten oder deren Löschung zu.
Gerade zu Lebzeiten digitale Weichen stellen!
Plötzliche Schicksalsschläge wie Erkrankung, Unfälle und Tod können jeden Menschen unerwartet treffen. Gerade Firmen müssen die Fälle von Krankheit und Unfall zeitig bedenken, um die Handlungsfähigkeit ihrer Firma verantwortungsbewusst zu gewährleisten.
Darum ist es wesentlich, sich zeitig mit der Materie „Nachlassplanung“ auseinanderzusetzen und adäquate Vorkehrungen zu treffen – sowohl für den persönlichen als auch den unternehmerischen Bereich.
Persönlicher digitaler Nachlass
Im privaten Umfeld empfiehlt es sich, eine grundlegende Bevollmächtigung oder ein Testament für den digitalen Nachlass zu erstellen und sicher zu hinterlegen, etwa beim Notar, in einem Bankschließfach, Safe oder Tresor oder einem Anbieter für digitales Erbe.
Das Elementarste hierbei ist es, den Angehörigen die Möglichkeit zu geben, im Bedarfsfall prompt auf wichtige Konten zugreifen zu können, um sie beispielsweise aufzulösen, zu kündigen oder aber um unnötige laufende Zahlungen zu stoppen.
Folglich sollten insbesondere folgende Punkte auf einer privaten „Digitalen Nachlass“-Liste nicht fehlen:
- Zugangsdaten zu allen wesentlichen E-Mail-Konten
- Zugangsdaten zu Online-Bankkonten und anderen Bezahldiensten
- Zugangsdaten zu sozialen Netzwerken, Streaming-Diensten sowie anderen Online-Accounts und Plattformen
- Entsperrcodes und PIN-Codes für private Endgeräte wie Handys, Laptops, Tablets und Co.
Beruflicher digitaler Nachlass
Im beruflichen Bereich empfiehlt es sich, den Zugang auf die Accounts über eine „Generalvollmacht“ zu regeln. Der Benefit hierbei ist, dass nicht nur im Sterbefall, sondern auch bei längeren Ausfällen oder einer fristlosen Entlassung, die Betriebe permanent einen Master-Zugriff auf die Konten der Mitarbeiter haben und somit wichtige Unternehmensdaten dauerhaft gesichert sind.
Eine weitere Möglichkeit den digitalen Nachlass im beruflichen Bereich zu regeln, ist der Einsatz von Passwort-Managern, mit dessen Hilfe, Admins, Kennwörter und Geheimzahlen wie PIN-Codes chiffriert abspeichern und organisieren können.
Beständig dranbleiben beim digitalen Erbe!
In Anbetracht der Gegebenheit, dass die digitale Erbmasse mit jedem Klick, mit jeder Registrierung und jeder besuchten Internetseite größer wird, ist es sinnvoll, den digitalen Nachlass bereits zu Lebzeiten zu regeln.
Denn mit einer gut durchdachten Nachlassregelung können zukünftige Erblasser einerseits gewährleisten, dass Hinterbliebene im Sterbefall Zugang auf bedeutende Zugänge erhalten, jederzeit handlungsfähig bleiben und in ihrem Sinne handeln können. Andererseits können hochsensible Informationen und Vermögenswerte vor unerlaubtem Zugriff und Missbrauch geschützt werden.
Die folgende Checkliste kann Sie dabei unterstützen, Ihren digitalen Nachlass zu regeln, erhebt dabei aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
- Fertigen Sie ein Verzeichnis an, die jegliche benutzten Onlinekonten, Profile und Mitgliedschaften inklusive Zugangsdaten aufführt.
- Deponieren Sie die Liste als Dokument oder gesichert auf einem USB-Stick in einem Tresor, Safe oder Bankschließfach.
- Legen Sie in einer Bevollmächtigung oder einem Testament fest, was mit ihren Daten und Vermögenswerten im Todesfall oder Handlungsunfähigkeit passieren soll.
- Benennen Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen und weisen Sie sie ein.
- Löschen Sie regelmäßig Daten wie E-Mails, Chat- und Browserverläufe oder Bilder, die niemandem in die Hände fallen sollen.
- Nutzen Sie einen Passwort-Manager, mit dessen Hilfe Sie Ihre Kennwörter und Geheimzahlen wie PIN-Codes verschlüsselt abspeichern und verwalten können.
- Nutzen Sie eine Verschlüsselungssoftware, um ihre Dateien zu chiffrieren und die Vertraulichkeit ihrer privaten Informationen zu wahren.
Sorgen Sie rechtzeitig vor: Denn das Vorhaben „Mein digitaler Nachlass“ betrifft uns alle!
Wir sind längst in einer digitalisierten Welt angekommen. Ob Käufe über Online-Portale, das Durchführen von Bankangelegenheiten, die Kommunikation über soziale Plattformen, E-Mail und Messaging-Diensten oder die Verwendung von Clouddiensten: Ein immer größerer Teil des Lebens wird im Internet geregelt. Umso wichtiger ist es daher, sich bereits zu Lebzeiten Überlegungen darüber zu machen, wer den eigenen digitalen Nachlass organisieren darf und insbesondere was mit dem digitalen Nachlass im Sterbefall geschehen soll.
Wir von Deeken.Technology GmbH empfehlen Ihnen daher, sich frühzeitig mit dem Thema „Mein digitaler Nachlass“ auseinanderzusetzen und adäquate Vorkehrungen zu treffen. Nur so können Sie Transparenz für Ihre Erben und sich schaffen und Ihren digitalen Nachlass nach Ihren Wünschen regeln.
Sie haben noch Fragen zum Einsatz einer Passwort-Manager-Lösung sowie einer geeigneten Verschlüsselungssoftware? Sprechen Sie uns bitte an, wir beraten Sie gerne. Zur Regelung Ihres digitalen Nachlasses sprechen Sie am besten den Anwalt Ihres Vertrauens an.